Bei
Arbeiten an Gasleitungen ist dafür zu sorgen, dass der Bereich, in dem
sich explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch gebildet hat oder zu erwarten
ist, abgegrenzt wird. Als Abgrenzung sind z.B. Abschrankungen,
Warnzeichen P02 nach § 9 der Unfallverhütungsvorschrift
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am
Arbeitsplatz" (BGV A8) oder Warnposten geeignet.
Umhüllungsarbeiten
unter Verwendung von offenen Flammen dürfen erst durchgeführt werden,
nachdem festgestellt ist, dass kein Gas austritt.
5.2.5
Dichtheitsprüfung
Nach
Abschluss der Arbeiten an Gasleitungen hat der Aufsichtsführende sich
davon zu überzeugen, dass die Gasleitungen im Arbeitsbereich unter
Betriebsbedingungen dicht sind.
Für
den Nachweis der Dichtheit von Gasleitungen sind z. B. geeignet:
|
schaumbildende
Benetzungsmittel nach DIN 30 657, |
|
Gasspürgeräte, |
vergleiche
auch DVGW-Arbeitsblätter G 469 und G 600.
Bei
Gasleitungen dürfen offene Flammen nicht zur Prüfung auf Dichtheit
oder zur Lecksuche verwendet werden.
5.2.6
Arbeitsverfahren im Freien
Bei
Arbeiten an Gasleitungen im Freien sind die Arbeitsverfahren so auszuwählen,
dass die Freisetzung von Gas im Arbeitsbereich vermieden bzw. minimiert
wird.
5.2.6.1
Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung
5.2.6.1.1
Anbohrverfahren
Handhabung
und Einsatzgrenzen der Anbohrgeräte richten sich nach den
Herstellerangaben. Zum Anbohren von unter Druck befindlichen
Gasleitungen können z.B. folgende Geräte verwendet werden:
Schleusenanbohrgeräte
Die Anbohrvorrichtung wird mittels Schleuse eingebracht. Hierbei
freigesetzte Gasmengen beschränken sich auf das Schleusenvolumen. Für
die Einsatzgrenzen (z. B. Druck, Durchmesser der Anbohrung) sind die
Herstellerangaben zu beachten.
Beispiel
für Schleusenanbohrgeräte
Gasanbohrarmaturen
Betriebs- oder Hilfsabsperrung und Bohrvorrichtung sind in der Regel
Bestandteil der Armatur (siehe DVGW VP 300 und VP 304). Systembedingt können
geringe Leckagemengen auftreten. Für die Einsatzgrenzen (z. B. Druck,
Durchmesser) sind die Herstellerangaben zu beachten.
Beispiel
für Druckanbohrarmatur für PE-Leitungen
5.2.6.1.2
Absperrverfahren
Handhabung
und Einsatzgrenzen der Absperrgeräte richten sich nach den
Herstellerangaben. Für das provisorische/vorübergehende Sperren von
Gasleitungen können z.B. folgende Geräte eingesetzt werden:
Absperrarmaturen
Eine einzelne Absperrarmatur kann auch als vorübergehende Sperrung
verwendet werden. Wird mit einer einzelnen Absperrarmatur nicht die
erforderliche Dichtheit erreicht, so sind weitergehende Maßnahmen
vorzusehen (z.B. Sperrabschnitt erweitern).
Abquetschvorrichtungen
Unter Beachtung von DVGW GW 332 kann die Absperrung durch das Quetschen
der PE-Leitung erfolgen. Die Abquetschvorrichtung ist nach
Herstellerangaben zu verwenden.
Wird mit einer Abquetschung die erforderliche Dichtheit nicht erreicht,
so sind weitergehende Maßnahmen vorzusehen z. B.:
|
Druckabsenkung |
|
Vorsehen
einer zweiten Abquetschvorrichtung oder Absperrblase, dabei ist
der Zwischenraum zu entspannen. |
Beispiel
für Abquetschvorrichtung für PE-Leitungen
Blasensetzgeräte
(Einfach-, Doppel- oder Zweifachblasensetzgerät): Hierbei wird beim
Einbringen der Absperrblase die freigesetzte Gasmenge auf den
Schleuseninhalt begrenzt. Die Einsatzgrenzen der Absperrblasen und
Blasensetzgeräte richten sich nach den Herstellerangaben.
Ab
einem Betriebsdruck von 30 mbar oder Leitungsdurchmesser von DN 150
(vgl. auch DVGW-Arbeitsblatt G 465-2) sind zwei Absperrblasen mit
zwischenliegender Entlüftung einzusetzen. Eine Druckentspannung des
Zwischenraums ist sicherzustellen. Vorzugsweise sind zertifizierte
Absperrblasen und Blasensetzgeräte zu verwenden (siehe DVGW VP 620-1,
VP 621-1 und VP 621-2).
Auch
unterhalb der angegebenen Grenzwerte kann – insbesondere bei Leitungen
mit Inkrustierungen und Ablagerungen – die Schleichgasmenge so groß
werden, dass mit erhöhter Gefährdung im Arbeitsbereich zu rechnen ist.
In diesen Fällen sind ebenfalls zwei Absperrblasen mit
zwischenliegender Entlüftung erforderlich.
Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind vor ihrem Einsatz an der
Baustelle auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Absperrblasen müssen
dicht und unbeschädigt sein und die Vorgaben des Herstellers in der
Betriebsanleitung für die Pflege, Lagerung und Handhabung sowie die Prüfanweisung
müssen beachtet werden.
Schleusensperrvorrichtung
Mit Hilfe einer Schleusensperrvorrichtung mit Presskolben kann beim
Einbinden und Trennen von Hausanschlussleitungen, ohne dass Gas
austritt, die Leitung vorübergehend gesperrt werden.
Stopple-Geräte
Stopple-Geräte werden vorzugsweise zum Sperren von Hochdruck-Leitungen
verwendet. Die Gasfreisetzung ist maximal auf den Schleuseninhalt
begrenzt. Stopple-Geräte müssen für den vorgesehenen Einsatz geeignet
sein und die Dichtelemente sind zu prüfen. Hierfür ist die
Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten. Für die Dauer der
Stopple-Arbeiten ist die Drucküberwachung zum Nachweis des
funktionssicheren Stopplens sicherzustellen. Ggf. ist eine zweite
provisorische Sperrmaßnahme (z. B. Absperrblase) vorzusehen.
Andere
Arbeitsverfahren
Andere Arbeitsverfahren, Arbeitsmethoden oder Geräte, die die gleiche
Sicherheit gewährleisten, können ebenfalls angewendet werden (z. B.
Gasströmungswächter, Haupthahnwartungsgeräte, Stahlrohr-Quetschgeräte,
Schleusensperrvorrichtung für Aufschweiß-T-Stück).
Beurteilungskriterien sind hierfür z. B.: Schleichgasmenge ≤ 30
l/h, freigesetzte Gasmengen, Zuverlässigkeit der Sperrung (z.B.
Berstrisiko der Absperrblasen), Rohrwerkstoff.
5.2.6.1.3
Gasfreien Zustand herstellen
Der
gasfreie Zustand kann erreicht werden durch
- gasdichtes Absperren. z.B. mittels
|
Blindflansch
oder Steckscheibe |
|
Absperrarmaturen
mit zwischenliegender Entlüftung (Zwischenraum ist drucklos zu
halten) |
und
Entgasen der Gasleitung durch Spülen mit
|
Inertgas,
z. B. Stickstoff |
|
Luft
unter bestimmten Bedingungen; siehe z.B. auch DVGW G 465-2 und G
466-1 |
oder
- Absperren mit einfacher
Absperrarmatur und Entgasen der Gasleitung durch Spülen mit
Inertgas oder Luft und fortgesetztes Spülen, wodurch verhindert
wird, dass Gas in gefährlicher Konzentration an die Arbeitsstelle
gelangt
oder
- Absperren mit einer einfachen
Absperrarmatur, deren Gasdichtheit unmittelbar an der Dichtfläche
überprüft wird (z.B. bei Einbindearbeiten).
Werden
Arbeiten an Gasleitungen in gasfreiem Zustand durchgeführt, so ist dafür
zu sorgen, dass dieser Zustand für die Dauer der Arbeiten
sichergestellt ist.
Die
Forderung nach Sicherstellen des gasfreien Zustandes ist z. B. erfüllt,
wenn vor Beginn und während der Arbeiten durch Messen mit geeigneten
Messgeräten der gasfreie Zustand festgestellt wird. Wird bei diesen
Messungen festgestellt, dass die maximal zulässigen Werte überschritten
worden sind, so müssen die Maßnahmen des Absperrens oder Spülens
kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden.
|