Gasleitung  

 

    

Erdgasleitungen sind Rohrleitungen, die dem Transport von Erdgas (und anderen Brenngasen) und deren Verteilung auf verschiedene Konsumenten dienen. 

Sie bestehen im Regelfall aus Metall oder speziellen Kunststoffen mit Längen, die je nach Verwendungszweck vom Zentimeter-Bereich in gasbetriebenen Geräten bis zu mehreren Metern in Wohnungen und hunderte von Kilometern für internationale Energietransporte reichen und werden meist durch die Farbe Rapsgelb (RAL 1021 nach DIN 2403) gekennzeichnet.

Rohrleitungen dienen dem Transport von Fluiden (Gase, Flüssigkeiten oder Staubgemische). Bestandteile sind insbesondere Rohre, Rohrformteile, Ausdehnungsstücke, Armaturen, Dichtungen, Verbindungselemente wie Flansche, Fittinge, Verschraubungen, Muffen sowie die Befestigungselemente (Rohrunterstützung). Im weiteren Sinne gehören auch noch die Pumpen zu dieser Zusammenstellung. Diese Einzelteile unterliegen häufig einer Normung. So ist es möglich, eine Rohrleitung wie aus einem Baukasten zusammenstellen zu können. Einzelne Rohrleitungen können zu ganzen Netzen zusammengefügt werden, die einzelnen Netzteile werden gegeneinander durch Erstabsperrungen abgesichert.

Rohrleitungen werden in der Nennweite von wenigen Millimetern bis zu einigen Metern ausgeführt und können im Falle einer Pipeline die Länge von Tausenden von Kilometern erreichen. Die Nenndruckstufen können bis zu einigen hundert bar erreichen. Hydraulikrohre haben Außendurchmesser zwischen 4 und 80 mm und sind für Berechnungsdrücke zwischen 120 und 750 bar ausgelegt (nach EN 13480 für Werkstoff P235TR2). Die Wahl der Werkstoffe einer Rohrleitung richtet sich nach statischen und dynamischen Belastungen (z. B.: Nenndruckstufe, Verkehrslasten, Erddrücke, Drücke von innen oder außen, Druckstoß), mechanischen Beanspruchungen (beispielsweise Fließgeschwindigkeiten, Geschiebestoffe), korrosiver Beanspruchung sowie Art und Temperatur des zu transportierenden Materials.

Bestimmte konstruktive Festlegungen für Rohrleitungen wie Nenndruckstufe, Werkstoffe, Flanschausführungen, Dichtungen usw. werden in sogenannten Rohrklassen definiert.

Je nach Temperatur des zu transportierenden Materials oder der Umgebungstemperatur kann eine Wärmeisolierung, Kälteisolierung oder eine Rohrbegleitheizung oder -kühlung der Rohrleitung erforderlich sein.

Rohrleitungen mit einem zulässigen inneren Betriebsdruck von über 0,5 bar sind gemäß der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG ein „Druckgerät“ und dürfen nur in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie in Verkehr gebracht werden.

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